Das BayZeN möchte die bayerischen Hochschulen bei der Umsetzung von gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen in den Themenfeldern Nachhaltigkeit, BNE und Klimaschutz unterstützen.
Hier entsteht eine Übersicht der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit.
Bayerisches Hochschul- innovationsgesetz (BayHIG)
Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) steht für Agilität, Exzellenz und Innovation. Nachhaltigkeit, BNE und Klimaschutz wurden darin als handlungsfeldübergreifende Aufgaben aufgenommen. Das Hochschulinnovationsgesetz bildet den rechtlichen Innovationsrahmen zur Hightech Agenda Bayern.
In Kraft getreten am: 01. Januar 2023
Informationen zum BayHIG und den Gesetzestext finden Sie hier.
Die am 29. Juni 2023 unterzeichnete Rahmenvereinbarung mit dem Kapitel 9 „Nachhaltigkeit, Klimaschutz“, sowie die Hochschulverträge 2023-2027 finden Sie hier.
Energieffizienzgesetz (EnEfG)
Zweck des EnEfG ist es, die Energieeffizienz zu steigern und dadurch zur Reduzierung des Primär- und
des Endenergieverbrauchs sowie des Imports und Verbrauchs von fossilen Energien, zur Verbesserung der
Versorgungssicherheit und zur Eindämmung des weltweiten Klimawandels beizutragen.
In Kraft getreten am: November 2023
Das EnEfG finden Sie hier.